Unsere Ferienwohnung ist buchbar ab 2 Nächte: •mit der Belegung von 1-2 Personen zu einem Preis ab 68,00 Euro pro Nacht•je weiterer Person ab 12,00 Euro pro Nacht •Kinder bis 3 Jahre frei Für die Endreinigung berechnen wir Ihnen für die Belegung der Ferienwohnung von 1-4 Personen einmalig 25,00 Euro sowie 5,00 Euro je weiterer Person. Für Kurzvermietungen (bis 3 Nächte) erheben wir bei Belegung von 1-4 Personen eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro zzgl. 5,00 Euro je weiterer Person. In unseren Mietpreisen und der Endreinigungsgebühr sind sämtliche Nebenkosten enthalten.Unser Unternehmen ist gemäß § 19 (1) Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit. Unsere Preise sind Bruttopreise (inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer). Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt DresdenSeit 13.01.2017 wird von der Landeshauptstadt Dresden eine Beherbergungssteuer erhoben. Diese Abgabe muss von den Betreibern der Ferienwohnungen eingezogen und an die Landeshauptstadt Dresden separat abgeführt werden. Kinder sind bis zu ihrer Volljährigkeit von der Beherbergungssteuer befreit. Diese Abgabe ist in unserem Mietpreis nicht enthalten. Die Beherbergungssteuer beträgt 6% jeweils für die einzelne Übernachtung des Beherbergungsgastes geschuldetem Entgelt.
Unsere Ferienwohnung ist buchbar ab 2 Nächte: •mit der Belegung von 1-2 Personen zu einem Preis ab 68,00 Euro pro Nacht•je weiterer Person ab 12,00 Euro pro Nacht •Kinder bis 3 Jahre frei Für die Endreinigung berechnen wir Ihnen für die Belegung der Ferienwohnung von 1-4 Personen einmalig 25,00 Euro sowie 5,00 Euro je weiterer Person. Für Kurzvermietungen (bis 3 Nächte) erheben wir bei Belegung von 1-4 Personen eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro zzgl. 5,00 Euro je weiterer Person. In unseren Mietpreisen und der Endreinigungsgebühr sind sämtliche Nebenkosten enthalten.Unser Unternehmen ist gemäß § 19 (1) Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit. Unsere Preise sind Bruttopreise (inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer). Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt DresdenSeit 13.01.2017 wird von der Landeshauptstadt Dresden eine Beherbergungssteuer erhoben. Diese Abgabe muss von den Betreibern der Ferienwohnungen eingezogen und an die Landeshauptstadt Dresden separat abgeführt werden. Kinder sind bis zu ihrer Volljährigkeit von der Beherbergungssteuer befreit. Diese Abgabe ist in unserem Mietpreis nicht enthalten. Die Beherbergungssteuer beträgt 6% jeweils für die einzelne Übernachtung des Beherbergungsgastes geschuldetem Entgelt.