Ferienwohnung  „Gohliser Elbblick“

Preise

Unsere Ferienwohnung ist buchbar ab 2 Nächte: mit der Belegung von 1-2 Personen zu einem Preis ab 72,00 Euro pro Nacht je weiterer Person ab 12,00 Euro pro Nacht (1. weitere Person 15,00 Euro pro Nacht / zusätzlich weitere Personen 12,00 Euro pro Nacht) Kinder bis 3 Jahre übernachten bei uns frei Für die Endreinigung berechnen wir Ihnen für die Belegung der Ferienwohnung von 1-4 Personen einmalig 25,00 Euro sowie 5,00 Euro je weiterer Person. Für Kurzvermietungen (bis 3 Nächte) erheben wir bei Belegung von 1-4 Personen eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro zzgl. 5,00 Euro je weiterer Person. In unseren Mietpreisen und der Endreinigungsgebühr sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Unser Unternehmen ist gemäß § 19 (1) Kleinunternehmer-regelung von der Umsatzsteuer befreit. Unsere Preise sind Bruttopreise (inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer). Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt Dresden Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine Beherbergungssteuer als örtlich Aufwandssteuer. Steuerschuldner ist der Gast, der entgeltlich in einer Beherberungseinrichtung im Stadtgebiet der Laneshauptstadt Dresden übernachtet. Diese Abgabe muss von den Betreibern der Ferienwohnungen eingezogen und an die Landeshauptstadt Dresden separat abgeführt werden. Kinder sind bis zu ihrer Volljährigkeit von der Beherbergungssteuer befreit. Diese Abgabe ist in unserem Mietpreis nicht enthalten. Die Beherbergungssteuer beträgt 6% des Übernachtungspreises des Beherbergungsgastes geschuldetem Entgelt. Steuerbefreiungen (1) Von der Zahlung einer Beherbergungssteuer sind befreit: 1. Minderjährige, 2. schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr sowie Begleitpersonen schwerbehinderter Personen bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“, 3. Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Dresden übernachten müssen. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für diese Begleitperson. 4. Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind, 5. Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten.

Preise

Unsere Ferienwohnung ist buchbar ab 2 Nächte: mit der Belegung von 1-2 Personen zu einem Preis ab 72,00 Euro pro Nacht je weiterer Person ab 12,00 Euro pro Nacht (1. weitere Person 15,00 Euro pro Nacht / zusätzlich weitere Personen 12,00 Euro pro Nacht) Kinder bis 3 Jahre übernachten bei uns frei Für die Endreinigung berechnen wir Ihnen für die Belegung der Ferienwohnung von 1-4 Personen einmalig 25,00 Euro sowie 5,00 Euro je weiterer Person. Für Kurzvermietungen (bis 3 Nächte) erheben wir bei Belegung von 1-4 Personen eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro zzgl. 5,00 Euro je weiterer Person. In unseren Mietpreisen und der Endreinigungsgebühr sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Unser Unternehmen ist gemäß § 19 (1) Kleinunternehmer- regelung von der Umsatzsteuer befreit. Unsere Preise sind Bruttopreise (inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer). Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt Dresden Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine Beherbergungssteuer als örtlich Aufwandssteuer. Steuerschuldner ist der Gast, der entgeltlich in einer Beherberungseinrichtung im Stadtgebiet der Laneshauptstadt Dresden übernachtet. Diese Abgabe muss von den Betreibern der Ferienwohnungen eingezogen und an die Landeshauptstadt Dresden separat abgeführt werden. Kinder sind bis zu ihrer Volljährigkeit von der Beherbergungssteuer befreit. Diese Abgabe ist in unserem Mietpreis nicht enthalten. Die Beherbergungssteuer beträgt 6% des Übernachtungspreises des Beherbergungsgastes geschuldetem Entgelt. Steuerbefreiungen (1) Von der Zahlung einer Beherbergungssteuer sind befreit: 1. Minderjährige, 2. schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr sowie Begleitpersonen schwerbehinderter Personen bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“, 3. Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Dresden übernachten müssen. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für diese Begleitperson. 4. Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind, 5. Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten.

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